Allgemeine Geschäftsbedingungen
Malerarbeiten
§ 1 Vertragsgrundlage
1. Vertragsgrundlage für von uns, der Bau-Fassadenservice-Emrich, Am Kastaniengrund 5, 19217 Rehna, UStId-Nr.: DE310001404
(nachfolgend ,, Auftragnehmer,, genannt) übernommene Aufträge sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für private und gewerbliche Kunden. Sie finden keine Anwendung bei der Vergabe durch die öffentliche Hand nach VOB/A.
2. Von gewerblichen Kunden eingebrachte AGB gelten nur, wenn wir diesen explizit und schriftlich zustimmen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden kommt mit dem Inhalt des Angebotsschreibens zustande. Der Vertrag kommt erst zustande
, wenn der Kunde das von dem Auftragnehmer vorgefertigte und übergebene Antwortschreiben an allen dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben und dem Auftragnehmer ausgehändigt hat und diese schriftlich, in Textform oder konkludent ( z.B. durch Erbringung einer entsprechenden Ausführungshandlung) die Annahme erklärt hat.
§ 3 Angebot, Preise
1. Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere 4 Monate als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll. Tritt danach eine wesentliche Änderung (kleiner oder größer 0,75%) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je ein 1% Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren 2 Monaten nach den vorangegangenen Parametern.
2. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend, ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers, erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
3. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.
§ 4 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeit fortzuführen.
§ 5 Vergütung
Gemäß §632 a BGB können Abschlagzahlungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 8 Tage nach Rechnungszugang fällig.
§ 6 Gewährleistung, Verjährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des fertigen Gewerks und ist die Frist innerhalb derer Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernimmt er die Gewähr. Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechten Gebrauch und/ oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Diese können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich zutreffen, sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. §634 a BGB wie folgt:
-2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten ( Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)
-5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen.
§ 7 Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann die Zahlungsansprüche des Auftragsnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Kunde etwaige, damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.
§9 Abnahme
Der Auftragnehmer hat vor der (Schluss-) Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach §640 BGB. Danach steht es der sogenannten ,,körperlichen,, oder unmittelbaren Abnahme gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten, angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten (z.B. die Ingebrauchnahme der Leistung) erfolgen.
§ 10 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung
1. Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach den vereinbarten Preis.
2. Ist ein Einheitspreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (sogenannte Aussparungen) z.B. Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm ( bei Bodenflächen von 0,5 qm) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 10 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Kunde und Auftragnehmer können detaillierte Aufmaß Regelungen durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen VOB/CATV -Norm zugrunde legen.
3. Im Fall der Vereinbarung eines Einzelpreises erfolgt die Kostenkalkulation im Angebot ohne Einbeziehung der Fahrtkosten. Die Fahrtkosten werden stehts gesondert in Rechnung gestellt. Die Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten. Die Fahrzeiten eines Gesellen werden mit dem Stundenlohn des Gesellen in Höhe von 43,50 € in Rechnung gestellt. Die Fahrzeiten eines Meisters werden mit dem Stundenlohn eines Meisters in Höhe von 55,50, € in Rechnung gestellt.
4. Die Abrechnung der Fahrzeit erfolgt dabei im 5-Minutentakt, d.h. pro angefangene 5 Minuten Fahrzeit entsteht der Anspruch des Auftragnehmers auf jeweils 1/12 des zuvor genannten Stundensatzes.
§ 11 Sonstiges
Ist der Kunde Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt., Sollte eine der vorstehende Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Netto: {Nettobetrag} €
MWST: {Umsatzsteuerbetrag} €
Brutto: {Rechnungsbetrag: } €
Der Unterzeichner bestätigt zu oben genannten Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen übergeben bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben. Der Unterzeichner erklärt sich mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ort, Datum Unterschrift
Hiermit bestätigt der Unterzeichner, dass die Firma Bau-Fassadenservice-Emrich, Bergstraße 18, 19217 Carlow
der Auftrag wie in oben genannten Kostenvoranschlag dargestellt und zu den dort genannten Konditionen erteilt wird.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ort, Datum Unterschrift (Kunde)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ort, Datum Unterschrift ( Bau-Fassadenservice-Emrich)